Durchgreifende Steuervereinfachung
2/3 der weltweiten Steuerliteratur ist in deutscher Sprache geschrieben.
Unser Steuersystem will besonders gerecht sein - ist aber besonders ungerecht und intransparent.
Unglaubliche Ressourcen werden damit verschwendet Steuerzahlungen zu vermeiden statt den Gewinn oder das Einkommen am Markt zu maximieren, was insgesamt den zu verteilenden Wohlstandskuchen schmälert.
Wir leisten uns den institutionalisierten Wahnsinn. Kleinere Korrekturen hier und da rufen nur den Widerstand der dann "zu kurz Gekommenen" hervor und machen alles nur noch komplizierter. Nur eine Generalsanierung, die die Menschen vom Grund her als gerecht empfinden, kann noch helfen. Übrigens: Das Aufkommen einer 10%igen Flat-Tax ist genau so hoch wie das heutige Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das macht deutlich wie reformbedürftig das heutige System ist.
Das Grundmotto sollte lauten: Hohe Anreize Einkommen am Markt zu generieren durch geringe Steuersätze ohne Ausnahmen bei der Bemessungsgrundlage. Der soziale Ausgleiche findet über eine Basissicherung für jeden und Bürgerversicherungen statt. Wer es zum Millionär geschafft hat, muss die Hälfte einer durchschnittliche Verzinsung als Vermögensteuer auf Privatvermögen leisten.
Unser Steuersystem will besonders gerecht sein - ist aber besonders ungerecht und intransparent.
Unglaubliche Ressourcen werden damit verschwendet Steuerzahlungen zu vermeiden statt den Gewinn oder das Einkommen am Markt zu maximieren, was insgesamt den zu verteilenden Wohlstandskuchen schmälert.
Wir leisten uns den institutionalisierten Wahnsinn. Kleinere Korrekturen hier und da rufen nur den Widerstand der dann "zu kurz Gekommenen" hervor und machen alles nur noch komplizierter. Nur eine Generalsanierung, die die Menschen vom Grund her als gerecht empfinden, kann noch helfen. Übrigens: Das Aufkommen einer 10%igen Flat-Tax ist genau so hoch wie das heutige Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das macht deutlich wie reformbedürftig das heutige System ist.
Das Grundmotto sollte lauten: Hohe Anreize Einkommen am Markt zu generieren durch geringe Steuersätze ohne Ausnahmen bei der Bemessungsgrundlage. Der soziale Ausgleiche findet über eine Basissicherung für jeden und Bürgerversicherungen statt. Wer es zum Millionär geschafft hat, muss die Hälfte einer durchschnittliche Verzinsung als Vermögensteuer auf Privatvermögen leisten.
- Einkommensteuer (EKSt)
- Flat-Tax: 15 %ige EKSt.
- Nur noch zwei Einkunftsarten:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
(keine Besteuerung von Gewinnen inländischer Unternehmen beim Empfänger, s.u. Unternehmensteuer)
- besteuert wird das Jahreseinkommen – ohne Abzüge: Jahreseinkommen = zu versteuerndes Einkommen
- insbesondere kein(e)
- Verrechnung zwischen den Einkunftsarten
- Verrechnung mit Verlusten aus Unternehmertätigkeit (s.u.)
- Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Sparerfreibetrag)
- Abzugsmöglichkeiten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: wenn, dann Leistungssubventionen statt Steuersubventionen)
- Ehegattensplitting (verschwindet automatisch durch Flat-Tax)
- Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte (Minijobs)
- steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge
- Berücksichtigung geldwerter Vorteile des Arbeitgebers (Arbeitgeber kann diese nicht als steuerlich wirksame Aufwendungen geltend machen s. Unternehmensteuer)
- Besteuerung von Privatschenkungen
- etc.
- Alterseinkünfte
- Bürgerversicherungen auch für Beamte
- Betriebsrenten zählen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- Gesetzliche Rente: Ertragsanteil steuerpflichtig (von einem Ertragsanteil dürfte aber bald keine Rede mehr sein); Urteil des Verfassungsgerichtes in Bezug auf nachgelagerter Besteuerung von Renten bei Auslaufen von Beamtenpensionen nicht mehr einschlägig)
- Rister-Produkte: Ertragsanteil ist steuerpflichtig
- alternativ: nachgelagerte Besteuerung (Vorsorgeaufwendungen steuerfrei; Auszahlung steuerpflichtig)
- Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Familienlastenausgleich wird durch die Basissicherung in Höhe von € 450 mtl. erreicht
- Quellensteuer
- Reale Einkommensteuerlast = Einkommensteuer ./. Basissicherung
Grafische Darstellung des realen durchschn. Einkommensteuersatzes (Netto-Einkommensteuer) - Unternehmensteuer
- Flat-Tax: 15 %ige Unternehmensteuer (Definitivsteuer, d.h. keine Anrechnung bei der Einkommensteuer)
- ersetzt: Körperschaftsteuer und EKSt auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung
- wichtig: gleicher Steuersatz wie bei der Einkommensteuer
- Gleichbehandlung von Gesellschaftsunternehmen (Kapital- und Personengesellschaften, Vereine, etc.), Einzelunternehmen und Freie Berufe. Ein kalkulatorischer Ansatz eines Unternehmergehalts bei Personengesellschaft erübrigt sich, da der gleiche Steuersatz gilt.
Damit ist die Finanzierungs- und Unternehmensformneutralität gewährleistet. - besteuert wird der Jahresgewinn: keine Verlustüberträge (Verlustvortag bzw. Verlustrücktrag)
- Option für kleine Unternehmen: Ermittlung des Jahresgewinns über Ein- und Ausgabenrechnung
- geldwerte Vorteile an Mitarbeiter (private Nutzung Dienstwagen, Personalrabatte, etc.) steuerlich nicht ansetzbar.
- keine Besteuerung mehr von Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften beim Empfänger
- Gewinne/Verluste ausländischer Töchter (Thema bleibt leider kompliziert und unbefriedigend):
- volle Besteuerung von Gewinnausschüttungen ausländischer Töchter, wenn diese im Herkunftsland nicht besteuert wurden
- unterlagen sie einer geringeren Besteuerung als 15 %, wird nur die Differenz erhoben
- Verluste ansetzbar, wenn diese im Herkunftsland nicht ansetzbar waren
- keine:
- steuerlichen Organschaften
- Besteuerung von Veräußerungsgewinnen oder -verlusten (nicht nötig auf Grund der konsequenten Besteuerung des Jahresgewinns)
- strenge
- Überprüfung möglicher Gewinnverschiebungen zu ausländischen Tochtergesellschaften
- Überprüfung der Betriebsausgaben in Bezug auf Aufwendungen, die zur Privatsphäre gehören
- Auswirkung auf die effektive Abgabenbelastung bzw. Gewinn nach Steuern durch das vorgeschlagene Steuer- und Abgabenmodell.
- Alternative 1: Besteuerung nur von Ausschüttungen und Entnahmen; dann ist allerdings eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen notwendig; wegfallen könnte das steuerliche Bilanzierungsrecht
- Alternative 2: Flat-Tax-Modell von Hall/Rabushka: Zinsen nicht absetzbar - keine Besteuerung von Kapitalerträgen.
- Vermögensteuer (VSt.)
- 3 % p.a. auf Privatvermögen
- € 1.000.000,-- Freibetragsgrenze pro Person
- Deutsche Staatsbürger bleiben steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland leben
- Abschaffung der
- Erbschaftsteuer
- verminderten Umsatzsteuersätze von 7 % und 0 %
- Gewerbeertragsteuer
- Kommunale Steuern
- Zuschlagsrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Unternehmensteuer
- Bund legt jedoch Mindestzuschlag fest (Verhinderung eines Steuerwettlaufs nach unten)
- Problem Speckgürtelgemeinden damit aber nicht gelöst; die Heranziehung des "Arbeitsstätteneinkommens" statt des "Wohnorteinkommens" dürfte zu kompliziert sein.
- Steuermodelle im Vergleich (Kirchhof, CDU/CSU, FDP, Sachverständigenrat – Fünf Weise, Köln (Prof. Hey), hier vorgelegtes Modell)