Soziale Grundsicherung
in Form einer bedarfsunabhängigen Basissicherung und einer Workfarekomponente
Die Absicherung von Erwerbsfähigen über das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat zur Folge, dass sich Arbeit für Geringverdiener nicht lohnt (siehe Gegenüberstellung des Stundenlohns bei Hartz IV gegenüber Erwerbseinkommen).
Das steuerfreie Existenzminimums, weitere Freibeträge, Ehegattensplitting, unzähliger Abzugsmöglichkeiten und Detailregelungen bewirken, dass Gutverdiener davon absolut gesehen am meisten profitieren und das Steuersystem äußerst komplex und undurchschaubar geworden ist. Die volkswirtschaftliche Steuerquote der Einkommen- und Körperschaftsteuer beträgt ca. 11 %; bei nominalen Steuersätzen von 15 - 45 %.
Deshalb: Statt 1.000 Ausnahmetatbestände eine Basissicherung in Höhe von gut der Hälfte des soziokulturellen Existenzminimums. Dann lohnt sich Arbeit für Geringverdiener wieder - entsprechende Arbeitsplätze entstehen und ein einfaches Steuersystem gibt maximale Leistungs- statt Steueroptimierungsanreize. Um die Differenz zum soziokulturellen Existenzminimum als Sozialleistung zu erhalten, muss die volle Arbeitskraft zur Verfügung gestellt werden (Basissicherung + Workfare).
Ausgestaltung
- Jeder volljährige deutsche Staatsbürger erhält 450 € monatlich als Basissicherung (ca. 70 % des soziokulturellen Existenzminimums).
- Das Kindergeld beträgt 200 € für die ersten zwei Kinder. Für jedes weitere Kind 100 €.
- Im ersten Lebensjahr wird zusätzlich entweder ein Babygeld in Höhe von 250 € bezahlt oder das aktuelle Elterngeld in Abhängigkeit vom Einkommen - je nachdem was höher ist.
- Das Staatsbürger-, Kinder- und Babygeld wird jährlich um einen spezifischen Lebenshaltungskostenindex angepasst.
- Kinder dürfen kein Armutsrisiko mehr sein - Bildungschancen müssen deutlich weniger von der sozialen Herkunft abhängen:
- Garantierte, hochwertige und kostenlose Ganztagsbetreuung (einschl. Mittagessen) ab dem 1. Lebensjahr.
- Kostenlose und hochwertige Bildung bis zum Erststudium (Hochschulabsolventen zahlen jedoch einen mit der Hochschule vereinbarten Zuschlag auf ihre spätere Einkommensteuer)
- Grundausstattung mit Lernmittel wird von der Schule zu Verfügung gestellt.
- Schulen sind so gut, dass keine Nachhilfe mehr erforderlich ist.
- Workfare: Wer zusätzlich 200 € im Monat (Differenz zum soziokulturellen Existenzminimum) als Sozialleistung beziehen will, muss - bei voller Erwerbsfähigkeit - seine Arbeitskraft mit 40 Stunden in der Woche zur Verfügung stellen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, dass entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Kommunen können entweder als "Leiharbeitsfirmen" auftreten und die Arbeitskraft zu einem Preis anbieten, zu dem eine entsprechende Nachfrage besteht oder selbst Arbeitsplätze schaffen.
- Für aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt erwerbsfähige Bürger verringert sich die Arbeitszeit im Rahmen von Workfare entsprechend dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Besteht ein zusätzlicher Bedarf zum Beispiel auf Grund der Art der Krankheit oder Behinderung, werden entsprechende Leistungen im Rahmen einer „Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt.
- Erwerbsfähige ausländische Mitbürger haben einen Anspruch auf die „Sozialhilfe zum Lebensunterhalt“ (mit Bedürftigkeitsprüfung); maximal in Höhe der Basissicherung. Auch ausländische Mitbürger können Leistungen im Rahmen von Workfare in Anspruch nehmen.
Gegenfinanzierung
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Höhere Steuereinnahmen
- Reform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer: Kein Grundfreibetrag, kein Ehegattensplitting, kein Sparerfreibetrag, keine sonstigen Abzugsmöglichkeiten etc.
- Einführung einer Vermögensteuer auf hohe Privatvermögen.
- Umweltabgaben
- Einheitlicher Umsatzsteuersatz (kein verminderter Umsatzsteuersätze mehr von 7 % bzw. 0 %)
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Anpassung von Sozialleistungen
- Anrechnung der Basissicherung bei Sozialversicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld.
- Anrechnung der Basissicherung bei allgemeinen Sozialleistungen wie Wohngeld, Bafög, etc.
- Abschaffung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV)
- Senkung des allgemeinen Rentenniveaus / Abschaffung der Hinterbliebenenversorgung
- Abschaffung der Zuschüsse / Steuervergünstigungen zur Risterrente (Nachhaltigkeitsfaktor nur bei Kinderlosen anwenden, Rister-Rente für Kinderlose Pflicht)
- Abschaffung des Familienzuschlages für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes
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Selbstfinanzierung
- mehr Steuer- und Beitragszahler
- höhere Innovationskraft der Wirtschaft
- höhere Wirtschaftskraft
- Durchbrechung von Verelendungsspiralen / weniger Deklassierung / weniger Gewalt etc.
Berechnungen
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Abschätzung des Finanzierungssaldos
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verfügbares Einkommen, Durchschnittsabgabensatz und Grenzabgabensatz nach Familienstand auf Grund der Basissicherung
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Vergleich des verfügbaren Einkommens für typische Haushalte vor und nach der Reform auf Grund der Basissicherung
Was unterscheidet die hier vorgeschlagene Basissicherung + Workfare von anderen Vorschlägen wie: negative Einkommensteuer, FDP-Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen (Götz, Althaus, Straubhaar) oder Kombilohnmodellen (Sinn, Hartz IV)?
Die Kombination einer bedarfsunabhängigen Basissicherung für alle mit einem Workfarekonzept löst folgendes Dilemma auf:
Westerwelle hat ja recht, wenn er sagt: "Wer arbeitet muss mehr haben als der der nicht arbeitet."
Nur dummer Weise haben auch die recht, die sagen: dass das soziokulturelle Existenzminimum sich nicht nach den Löhnen anderer und nicht nach der Kassenlage des Staates richten kann. Gemäß § 1 Absatz 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Daraus haben die Verfassungsrichter zu recht abgeleitet, dass ein Existenzminimum, dass ein Minimum an gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht, vom Staat sicher gestellt werden muss.
Was macht man aber nun, wenn der Lohnsatz zu dem ein Geringqualifizierter auf dem normalen Arbeitsmarkt eine Arbeit bekommen würde, in der Nähe des soziokulturellen Existenzminimums liegt? Dann kann man nicht gleichzeitig die Forderung Westerwelles und die der Verfassung erfüllen. Besonders groß wird das Dilemma bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern. Die Leistungen nach Hartz IV erreichen dann schnell eine Höhe, die man mit einfacher Arbeit nicht mehr verdienen kann.
Das ist unser strukturelles Problem seit über 40 Jahren. Für Geringqualifizierte wird es in einer Wohlstandsgesellschaft mit hohen Lebenshaltungskosten immer schwieriger auf dem normalen Arbeitsmarkt Arbeitsplätze zu finden, bei denen sie mehr verdienen als das soziokulturelle Existenzminimum - oft würde sie so gar weit weniger verdienen. Auf Grund dieser Anreizstruktur rutschen immer mehr Menschen in die Armutsfalle: Arbeiten sie, haben sie nicht viel mehr als wenn sie nichts tun (auf Grund der Möglichkeit des "Aufstockens", kann keiner mehr unter die Leistungen der Grundsicherung fallen). Entsprechende Arbeitsplätze bzw. Tätigkeiten wurden in den letzten Jahrzehnten wegrationalisiert, ins Ausland verlagert, von Ehrenamtlichen, Do-it-yourself oder gar nicht erledigt. Wir haben eine seit Jahrzehnten steigende strukturelle Arbeitslosigkeit, die zudem auf Grund unseres schlechten Bildungssystems auch noch "vererbt" wird.
Das hier vorgeschlagene Modell ermöglicht, dass entsprechende Arbeitsplätze wieder auf dem ganz normalen Arbeitsmarkt entstehen, weil Geringverdiener einen starken Anreiz haben auch Arbeit zu Stundenlöhnen unter dem soziokulturellen Existenzminimum anzunehmen. Können sie trotzdem keinen Arbeitsplatz finden (weil diese zum Beispiel auch erst wieder allmählich entstehen müssen), können sie im Rahmen des Workfarekonzepts zusätzlich 200 € beziehen. Der Workfarearbeitsplatz bietet dabei einen indirekten Nettostundenlohn von 1,25 € (200 € / 160 Stunden im Monat). Nur wer am freien Arbeitsmarkt (Ersten Arbeitsmarkt) keinen signifikant höheren Stundensatz erzielen kann, wird dies in Anspruch nehmen. Selbst bei einem Bruttostundensatz von 3 €, lohnt sich "normale" Arbeit und wird ein höheres Einkommen als unter Hartz IV erzielt.
Bruttostundenlohn
Std. / Woche
Stunden / Monat
Bruttoverdienst
EKSt 15%
Sozialversicherungen 20%
Netto
Nettostundenlohn
Basissicherung
verfügbares Einkommen bei Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt
verfügbares Einkommen bei Workfarearbeit
3,00 €
40 Stunden
160 Stunden
480 €
-72 €
-96 €
312 €
1,95 €
450 €
762 €
650 €
Auch im Rahmen von Hartz IV wurde versucht obiges Dilemma aufzulösen:
- Kürzung von Hartz IV bei Arbeitsverweigerung: In der Praxis nur schwer durchsetzbar, da es sehr subtile Möglichkeiten gibt, zu erreichen, dass man nach einem Vorstellungsgespräch nicht genommen wird oder die Arbeit nicht lange behält.
- Zurverdienstmöglichkeiten: Bis 100 € im Monat wird Hartz IV nicht gekürzt. Folge: Viele hören offiziell genau bei 100 € auf zu arbeiten. Wird mehr hinzuverdient, führt jeder zusätzlich verdiente Euro zu einer Kürzung von Hartz IV um 80 Cent. Kein besonders großer finanzieller Anreiz zu arbeiten.
Auch bei einer negativen Einkommensteuer, FDP-Bürgergeld oder anderen Kombilohnmodellen kommt es zu einem wesentlichen Abschmelzen der Sozialleistungen bei Arbeitsaufnahme. Da das gesamte soziokulturelle Existenzminimum als bedarfsabhängige Sozialleistung ausgestaltet wird, fällt der Arbeitsanreiz sehr gering aus.
Beim hier vorgeschlagenen Modell wird die Basissicherung bei Arbeitsaufnahme nicht gekürzt und wer Workfare in Anspruch nehmen will, muss 40 Stunden in der Wochen zu einem sehr geringen Stundenlohn arbeiten. Es besteht damit ein sehr starker Anreiz sich auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit zu suchen und sich dort auch engagiert einzubringen. Unter diesen Voraussetzungen werden entsprechende Arbeitsplätze wieder entstehen.
Das von Manchen vorgeschlagen bedingungslose Grundeinkommen in Höhe des soziokulturellen Existenzminimums setzt ein naives Menschbild voraus. Bei einer solchen Absicherung werden sich zu viele Menschen aus dem Erwerbsleben verabschieden. Schon Schülern würde signalisiert: Du brauchst dich nicht anzustrengen. Der Staat sorgt schon für dich.