Soziale Grundsicherung
in Form einer bedarfsunabhängigen Basissicherung und einer Workfarekomponente

Unser heutiges Sozial- und Steuersystem trägt perverse Züge:

Die Absicherung von Erwerbs­fähigen über das Arbeitslosen­geld II (Hartz IV) hat zur Folge, dass sich Arbeit für Gering­verdiener nicht lohnt (siehe Gegen­überstellung des Stundenlohns bei Hartz IV gegenüber Erwerbs­einkommen).

Das steuerfreie Existenz­minimums, weitere Freibeträge, Ehegatten­splitting, unzähliger Abzugs­möglichkeiten und Detail­regelungen bewirken, dass Gut­verdiener davon absolut gesehen am meisten profitieren und das Steuer­system äußerst komplex und undurch­schaubar geworden ist. Die volkswirt­schaftliche Steuerquote der Einkommen- und Körperschaft­steuer beträgt ca. 11 %; bei nominalen Steuersätzen von 15 - 45 %.

Deshalb: Statt 1.000 Ausnahme­tatbestände eine Basis­sicherung in Höhe von gut der Hälfte des soziokulturellen Existenz­minimums. Dann lohnt sich Arbeit für Geringverdiener wieder - entsprechende Arbeits­plätze entstehen und ein einfaches Steuer­system gibt maximale Leistungs- statt Steuer­optimierungs­anreize. Um die Differenz zum sozio­kulturellen Existenzminimum als Sozial­leistung zu erhalten, muss die volle Arbeits­kraft zur Verfügung gestellt werden (Basissicherung + Workfare).

Ausgestaltung

  • Jeder volljährige deutsche Staatsbürger erhält 450 € monatlich als Basis­sicherung (ca. 70 % des soziokulturellen Existenz­minimums).
  • Das Kindergeld beträgt 200 € für die ersten zwei Kinder. Für jedes weitere Kind 100 €.
  • Im ersten Lebensjahr wird zusätzlich entweder ein Babygeld in Höhe von 250 € bezahlt oder das aktuelle Elterngeld in Abhängigkeit vom Einkommen - je nachdem was höher ist.
  • Das Staatsbürger-, Kinder- und Babygeld wird jährlich um einen spezifischen Lebens­haltungs­kostenindex angepasst.
  • Kinder dürfen kein Armuts­risiko mehr sein - Bildungs­chancen müssen deutlich weniger von der sozialen Herkunft abhängen:
    • Garantierte, hochwertige und kostenlose Ganztags­betreuung (einschl. Mittagessen) ab dem 1. Lebensjahr.
    • Kostenlose und hochwertige Bildung bis zum Erststudium (Hochschul­absolventen zahlen jedoch einen mit der Hochschule vereinbarten Zuschlag auf ihre spätere Einkommensteuer)
    • Grundausstattung mit Lern­mittel wird von der Schule zu Verfügung gestellt.
    • Schulen sind so gut, dass keine Nachhilfe mehr erforderlich ist.
  • Workfare: Wer zusätzlich 200 € im Monat (Differenz zum sozio­kulturellen Existenz­minimum) als Sozial­leistung beziehen will, muss - bei voller Erwerbs­fähigkeit - seine Arbeitskraft mit 40 Stunden in der Woche zur Verfügung stellen. Die Kommunen sind dafür verantwortlich, dass entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Die Kommunen können entweder als "Leih­arbeitsfirmen" auftreten und die Arbeits­kraft zu einem Preis anbieten, zu dem eine entsprechende Nachfrage besteht oder selbst Arbeits­plätze schaffen.
  • Für aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt erwerbsfähige Bürger verringert sich die Arbeitszeit im Rahmen von Workfare entsprechend dem Grad der Erwerbs­unfähigkeit. Besteht ein zusätzlicher Bedarf zum Beispiel auf Grund der Art der Krankheit oder Behinderung, werden entsprechende Leistungen im Rahmen einer „Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen“ gewährt.
  • Erwerbsfähige ausländische Mitbürger haben einen Anspruch auf die „Sozialhilfe zum Lebens­unterhalt“ (mit Bedürftigkeits­prüfung); maximal in Höhe der Basis­sicherung. Auch ausländische Mitbürger können Leistungen im Rahmen von Workfare in Anspruch nehmen.

Gegenfinanzierung

  • Höhere Steuereinnahmen

  • Anpassung von Sozialleistungen

    • Anrechnung der Basis­sicherung bei Sozial­versicherungs­leistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld.
    • Anrechnung der Basis­sicherung bei allgemeinen Sozial­leistungen wie Wohngeld, Bafög, etc.
    • Abschaffung des Arbeits­losengeldes II (Hartz IV)
    • Senkung des allgemeinen Rentenniveaus / Abschaffung der Hinter­bliebenen­versorgung
    • Abschaffung der Zuschüsse / Steuer­vergünstigungen zur Rister­rente (Nachhaltigkeits­faktor nur bei Kinderlosen anwenden, Rister-Rente für Kinderlose Pflicht)
    • Abschaffung des Familien­zuschlages für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes

  • Selbstfinanzierung

    • mehr Steuer- und Beitragszahler
    • höhere Innovations­kraft der Wirtschaft
    • höhere Wirtschaftskraft
    • Durchbrechung von Verelendungs­spiralen / weniger Deklassierung / weniger Gewalt etc.

Berechnungen

Was unterscheidet die hier vorge­schlagene Basis­sicherung + Workfare von anderen Vorschlägen wie: negative Einkommen­steuer, FDP-Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen (Götz, Althaus, Straubhaar) oder Kombi­lohnmodellen (Sinn, Hartz IV)?

Die Kombination einer bedarfs­unabhängigen Basis­sicherung für alle mit einem Work­farekonzept löst folgendes Dilemma auf:

Westerwelle hat ja recht, wenn er sagt: "Wer arbeitet muss mehr haben als der der nicht arbeitet."

Nur dummer Weise haben auch die recht, die sagen: dass das sozio­kulturelle Existenz­minimum sich nicht nach den Löhnen anderer und nicht nach der Kassen­lage des Staates richten kann. Gemäß § 1 Absatz 1 des Grund­gesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Daraus haben die Verfassungs­richter zu recht abgeleitet, dass ein Existenzminimum, dass ein Minimum an gesell­schaftlicher Teilhabe ermöglicht, vom Staat sicher gestellt werden muss.

Was macht man aber nun, wenn der Lohnsatz zu dem ein Gering­qualifizierter auf dem normalen Arbeits­markt eine Arbeit bekommen würde, in der Nähe des soziokulturellen Existenz­minimums liegt? Dann kann man nicht gleichzeitig die Forderung Westerwelles und die der Verfassung erfüllen. Besonders groß wird das Dilemma bei Bedarfs­gemein­schaften mit Kindern. Die Leistungen nach Hartz IV erreichen dann schnell eine Höhe, die man mit einfacher Arbeit nicht mehr verdienen kann.

Das ist unser strukturelles Problem seit über 40 Jahren. Für Gering­qualifizierte wird es in einer Wohl­stands­gesellschaft mit hohen Lebens­haltungs­kosten immer schwieriger auf dem normalen Arbeits­markt Arbeits­plätze zu finden, bei denen sie mehr verdienen als das sozio­kulturelle Existenz­minimum - oft würde sie so gar weit weniger verdienen. Auf Grund dieser Anreizstruktur rutschen immer mehr Menschen in die Armuts­falle: Arbeiten sie, haben sie nicht viel mehr als wenn sie nichts tun (auf Grund der Möglichkeit des "Aufstockens", kann keiner mehr unter die Leistungen der Grundsicherung fallen). Entsprechende Arbeits­plätze bzw. Tätigkeiten wurden in den letzten Jahrzehnten wegrationalisiert, ins Ausland verlagert, von Ehrenamtlichen, Do-it-yourself oder gar nicht erledigt. Wir haben eine seit Jahrzehnten steigende strukturelle Arbeitslosigkeit, die zudem auf Grund unseres schlechten Bildungs­systems auch noch "vererbt" wird.

Das hier vorgeschlagene Modell ermöglicht, dass entsprechende Arbeits­plätze wieder auf dem ganz normalen Arbeitsmarkt entstehen, weil Geringverdiener einen starken Anreiz haben auch Arbeit zu Stunden­löhnen unter dem sozio­kulturellen Existenz­minimum anzunehmen. Können sie trotzdem keinen Arbeitsplatz finden (weil diese zum Beispiel auch erst wieder allmählich entstehen müssen), können sie im Rahmen des Workfare­konzepts zusätzlich 200 € beziehen. Der Workfare­arbeitsplatz bietet dabei einen indirekten Nettostunden­lohn von 1,25 € (200 € / 160 Stunden im Monat). Nur wer am freien Arbeitsmarkt (Ersten Arbeitsmarkt) keinen signifikant höheren Stunden­satz erzielen kann, wird dies in Anspruch nehmen. Selbst bei einem Brutto­stunden­satz von 3 €, lohnt sich "normale" Arbeit und wird ein höheres Einkommen als unter Hartz IV erzielt.

Bruttostundenlohn

Std. / Woche

Stunden / Monat

Bruttoverdienst

EKSt 15%

Sozialversicherungen 20%

Netto

Nettostundenlohn

Basissicherung

verfügbares Einkommen bei Arbeit auf dem 1. Arbeitsmarkt

verfügbares Einkommen bei Workfarearbeit

3,00 €

40 Stunden

160 Stunden

480 €

-72 €

-96 €

312 €

1,95 €

450 €


762 €

650 €

Auch im Rahmen von Hartz IV wurde versucht obiges Dilemma aufzulösen:

  • Kürzung von Hartz IV bei Arbeits­verweigerung: In der Praxis nur schwer durchsetzbar, da es sehr subtile Möglichkeiten gibt, zu erreichen, dass man nach einem Vorstellungs­gespräch nicht genommen wird oder die Arbeit nicht lange behält.
  • Zurverdienstmöglichkeiten: Bis 100 € im Monat wird Hartz IV nicht gekürzt. Folge: Viele hören offiziell genau bei 100 € auf zu arbeiten. Wird mehr hinzuverdient, führt jeder zusätzlich verdiente Euro zu einer Kürzung von Hartz IV um 80 Cent. Kein besonders großer finanzieller Anreiz zu arbeiten.

Auch bei einer negativen Einkommen­steuer, FDP-Bürgergeld oder anderen Kombilohnmodellen kommt es zu einem wesentlichen Abschmelzen der Sozial­leistungen bei Arbeits­aufnahme. Da das gesamte sozio­kulturelle Existenz­minimum als bedarfs­abhängige Sozial­leistung ausgestaltet wird, fällt der Arbeitsanreiz sehr gering aus.

Beim hier vor­geschlagenen Modell wird die Basis­sicherung bei Arbeits­aufnahme nicht gekürzt und wer Workfare in Anspruch nehmen will, muss 40 Stunden in der Wochen zu einem sehr geringen Stundenlohn arbeiten. Es besteht damit ein sehr starker Anreiz sich auf dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit zu suchen und sich dort auch engagiert einzubringen. Unter diesen Voraus­setzungen werden entsprechende Arbeits­plätze wieder entstehen.

Das von Manchen vorgeschlagen bedingungs­lose Grund­einkommen in Höhe des sozio­kulturellen Existenz­minimums setzt ein naives Menschbild voraus. Bei einer solchen Absicherung werden sich zu viele Menschen aus dem Erwerbs­leben verabschieden. Schon Schülern würde signalisiert: Du brauchst dich nicht anzustrengen. Der Staat sorgt schon für dich.