Reform der Sozialversicherungen:

echte Bürgerversicherungen statt Lohnnebenkosten

Eine Halbierung der Sozialabgaben ist möglich (heute ca. 40 % einschließlich Arbeit­geber­beiträge).
Die Bezeichnung Arbeit­geber­beiträge trügt. Erwirtschaften muss diese der Arbeits­platz - also letztendlich doch der Arbeit­nehmer. Durch diese unsolidarische Finanzierung alleine durch die Ein­kommen abhängig Be­schäftigter (ohne Beamte, Selbständige, ect.) mit Bei­trags­bemessungs­grenzen, wird gerade die Arbeit von Normal­ver­dienern künstlich verteuert.
Deshalb: Abschaffung der Arbeit­geber­beiträge und statt dessen eine konsequent solidarische Finanzierung durch alle und mit ihrem gesamten Einkommen bzw. Gewinnen verbunden mit einer konsequenten Steuerreform.

Die Ausgaben der Sozial­versicherungen ohne versicherungs­fremde Leistungen einschließlich der Ausgaben der privaten Krankenversicherungen machen ca. 20 % unseres Volks­einkommens aus. Daher reicht ein aufsummierter Beitrags­satz aller Sozial­versicherungen von ca. 20 %, wenn alle Einkommen und Gewinne zur Finanzierung herangezogen würden.
Arbeit würde auf einen Schlag um über 20 % billiger für den Arbeitgeber - die Finanzierung trotzdem solidarisch.

Besonders in der Gesundheits­versorgung muss zusätzlich Kosteneffizienz und Selbst­verantwortung gestärkt werden, damit sie bezahlbar bleibt.

 

Sozialversicherung Einnahmebasis Ausgabenseite Kosteneffizienz
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PflegeV ---
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ArbeitslosenV Infos dazu Infos dazu ---
UnfallV
unverändert
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CDU Kopfprämie?

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