Steuervereinfachung
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Durchgreifende Steuervereinfachung

2/3 der weltweiten Steuerliteratur ist in deutscher Sprache geschrieben.
Unser Steuersystem will besonders gerecht sein - ist aber besonders ungerecht und intransparent.
Unglaubliche Ressourcen werden damit verschwendet Steuern zu minimieren statt den Gewinn oder das Einkommen am Markt zu maximieren, was insgesamt den zu verteilenden Wohlstandskuchen schmälert.
Wir leisten uns den institutionalisierten Wahnsinn. Kleinere Korrekturen hier und da rufen nur den Widerstand der dann "zu kurz Gekommenen" hervor und machen alles nur noch komplizierter. Nur eine Generalsanierung, die die Menschen vom Grund her als gerecht empfinden, kann noch helfen. Übrigens: Das Aufkommen einer 10%igen Flat-Tax ist genau so hoch wie das heutige Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das macht deutlich wie verkorkst das heutige System ist.
Das Grundmotto sollte lauten: hohe Anreize Einkommen am Markt zu generieren durch eine geringe Besteuerung ohne Ausnahmen. Wer es zum Millionär geschafft hat, kann dafür die Hälfte einer durchschnittliche Verzinsung als Vermögensteuer auf Privatvermögen leisten. Im Gegenzug gibt es keine Erbschaftsteuer mehr.

  1. Einkommensteuer (EKSt)

    Flat-Tax:          15 %ige EKSt.

    Nur noch zwei Einkunftsarten:

    1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

    2. Einkünfte aus Kapitalvermögen
      (keine Besteuerung von Gewinnen inländischer Unternehmen beim Empfänger, s.u. Unternehmensteuer) 

    besteuert wird das Jahreseinkommen – ohne Abzüge: Jahreseinkommen = zu versteuerndes Einkommen

    insbesondere kein(e)

    Verrechnung zwischen den Einkunftsarten

    Verrechnung mit Verlusten aus Unternehmertätigkeit

    Freibeträge (Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Haushaltsfreibetrag, Betreuungsfreibetrag, Sparerfreibetrag)

    Abzugsmöglichkeiten (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen: wenn, dann Leistungssubventionen statt Steuersubventionen)

    Ehegattensplitting (verschwindet automatisch durch Flat-Tax)

    Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte

    steuerfreien Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge

    Besteuerung von Schenkungen

    etc.

    Alterseinkünfte

    Bürgerversicherungen auch für Beamte

    Betriebsrenten zählen zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Gesetzliche Rente: Ertragsanteil steuerpflichtig (von einem Ertragsanteil dürfte aber bald keine Rede mehr sein); Urteil des Verfassungsgerichtes in Bezug auf nachgelagerter Besteuerung von Renten bei Auslaufen von Beamtenpensionen nicht mehr einschlägig)

    Rister-Produkte: Ertragsanteil ist steuerpflichtig

    alternativ: nachgelagerte Besteuerung (Vorsorgeaufwendungen steuerfrei; Auszahlung steuerpflichtig)

    Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und Familienlastenausgleich wird durch die Basissicherung in Höhe von € 450 mtl. erreicht

    Quellensteuer

    Reale Einkommensteuerlast = Einkommensteuer ./. Basissicherung

    Grafische Darstellung des realen durchschn. Einkommensteuersatzes (Netto-Einkommensteuer)

  2. Unternehmensteuer

    Flat-Tax: 15 %ige Unternehmensteuer (Definitivsteuer, d.h. keine Anrechnung bei der Einkommensteuer)

    ersetzt: Körperschaftsteuer und EKSt auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung

    wichtig: gleicher Steuersatz wie bei der Einkommensteuer

    Gleichbehandlung von Gesellschaftsunternehmen (Kapital- und Personengesellschaften, Vereine, etc.), Einzelunternehmen und Freie Berufe. Ein kalkulatorischer Ansatz eines Unternehmergehalts bei Personengesellschaft erübrigt sich, da der gleiche Steuersatz gilt.
    Damit ist die Finanzierungs- und Unternehmensformneutralität gewährleistet.

    besteuert wird der Jahresgewinn: keine Verlustüberträge (Verlustvortag bzw. Verlustrücktrag)

    Option für kleine Unternehmen: Ermittlung des Jahresgewinns über Ein- und Ausgabenrechnung

    keine Besteuerung mehr von Gewinnausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften beim Empfänger

    Gewinne/Verluste ausländischer Töchter (Thema bleibt leider kompliziert und unbefriedigend):

    volle Besteuerung von Gewinnausschüttungen ausländischer Töchter, wenn diese im Herkunftsland nicht besteuert wurden

    unterlagen sie einer geringeren Besteuerung als 15 %, wird nur die Differenz erhoben

    Verluste ansetzbar, wenn diese im Herkunftsland nicht ansetzbar waren

    keine:

    steuerlichen Organschaften

    Teilwertabschreibungen

    Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (nicht nötig auf Grund der konsequenten Besteuerung des Jahresgewinns); damit auch keine Anrechnung von Veräußerungsverlusten (siehe Vodafone)

    strenge

    Überprüfung möglicher Gewinnverschiebungen zu ausländischen Tochtergesellschaften

    Überprüfung der Betriebsausgaben in Bezug auf Aufwendungen, die zur Privatsphäre gehören

    Auswirkung auf die effektive Abgabenbelastung bzw. Gewinn nach Steuern durch das vorgeschlagene Steuer- und Abgabenmodell.

    Alternative 1: Besteuerung nur von Ausschüttungen und Entnahmen; dann ist allerdings eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen notwendig; wegfallen könnte das steuerliche Bilanzierungsrecht

    Alternative 2: Flat-Tax-Modell von Hall/Rabushka: Zinsen nicht absetzbar - keine Besteuerung von Kapitalerträgen.

  3. Vermögensteuer (VSt.)

    3 % p.a. auf Privatvermögen

    € 1.000.000,-- Freibetragsgrenze pro Person

    Deutsche Staatsbürger bleiben steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland leben

  4. Abschaffung der

    Erbschaftsteuer

    verminderten Umsatzsteuersätze von 7 % und 0 %

    Gewerbeertragsteuer

  5. Kommunale Steuern

    Zuschlagsrecht der Kommunen auf die Einkommen- und Unternehmensteuer

    Bund legt jedoch Mindestzuschlag fest (Verhinderung eines Steuerwettlaufs nach unten)

    Problem Speckgürtelgemeinden damit aber nicht gelöst; die Heranziehung des "Arbeitsstätteneinkommens" statt des "Wohnorteinkommens" dürfte zu kompliziert sein.

  6. Steuermodelle im Vergleich (Kirchhof, CDU/CSU, FDP, Sachverständigenrat – Fünf Weise, Köln (Prof. Hey), hier vorgelegtes Modell)