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Sozial-
versicherung
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Verbreiterung der
Einnahmenbasis - eine konsequent solidarische
Finanzierung
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Eingrenzung von Leistungsansprüchen - mehr
Selbstverantwortung
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Erhöhung der
Kosteneffizienz
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Kranken-
versicherung
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Einbeziehung
aller Bürger und Unternehmen
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Basis
für den Beitragssatz ist das zu versteuernde Einkommen bzw. der zu
versteuernde Gewinn (gl. Basis wie bei der Einkommen- und
Unternehmensteuer: s. Steuervereinfachung).
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Keine
Arbeitgeberbeiträge mehr.
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Beitrag wird
vom Finanzamt eingezogen und an die Versicherungen verteilt. Für
Einkommen aus abhängiger Beschäftigung führt der Arbeitgeber die
Beiträge an das Finanzamt ab.
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Jede
Krankenversicherung legt ihren Beitragssatz
selbst fest. Formel für Ihr Budgetvor RSA:
individueller Beitragssatz der Kasse bezogen auf das
Durchschnittseinkommen aller Versicherten bei allen Kassen * Anzahl der
Versicherten bei der eigenen Kasse. Ein
Finanzausgleich ist nicht mehr nötig - ein Risikostrukturausgleich (RSA)
jedoch weiterhin.
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Keine Beitragsbemessungsgrenzen.
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Abschaffung der
Familienmitversicherung
bei der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversicherung
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Höhere Beschäftigungsquote -
Vollbeschäftigung
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Steuerfinanzierung
versicherungsfremder Leistungen. Diese werden genau definiert und laufend
gegenüber dem Staat abgerechnet. Damit gilt: Wer anschafft bezahlt
auch.
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Lösen
der demografischen Herausforderungen
Aufbau
eines Kapitalstocks bei der Kranken- und Pflegeversicherung zur
Absicherung der demografischen Lasten.
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Beitrag in Abhängigkeit von Krankheitskosten und Lebensweise.
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Verträge mit
Selbstbeteiligung bis zu 300 € im Jahr möglich.
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U.U.
Unfallversicherung ausgliedern / risikoäquivalente
Pflichtversicherung.
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Überprüfung des
Leistungskataloges - Begrenzung auf das medizinisch Notwendige und Wirksame.
Darüber hinaus gehendes muss von rechtlich getrennten Versicherungen angeboten
werden (weitgehend bereits der Fall)..
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Anrechnung
der
Basissicherung beim Krankengeld.
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Einführung von
wirklichem Wettbewerb:
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Krankenversicherung-
en
können völlig frei Entgeltvereinbarungen
mit den Leistungser-
bringern
schließen |
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Krankenversicherung-
en
stehen untereinan-
der in einem wirkungs-
vollen Wettbewerb um
Qualität
und Preis |
Mehr Transparenz
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durch
Offenlegung der Kosten für die Patienten |
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durch Offenlegung von
Qualitätskennzahlen
der Leistungserbring-
er |
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Pflege-
versicherung
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Renten-
versicherung
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Anrechnung
der Basissicherung bei der
gesetzlichen Rente. |
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Abschaffung
Nachhaltigkeitsfaktors (Absenkung des Rentenniveaus) für Versicherte mit
mindestens zwei Kindern. Halber Nachhaltigkeitsfaktor bei einem Kind. |
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Kapitalgedeckte
Altersversorgung Pflicht für Kinderlose. |
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Keine
Subventionierung der Riester- oder Rürup-Rente. |
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Gesetzliche
Rente nach oben
begrenzen (wie in der Schweiz) w/Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze
notwendig. |
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Erhöhung des
Renteneintrittsgrenze auf 67 Jahre (bereits
verwirklicht). |
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Erhöhung des
effektiven durchschnittlichen Renteneintrittsalters auf 63 Jahre (heute:
59,x): keine Vorruhestandsregelungen, Abschaffung der Altersteilzeit als
Blockmodell.
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Reform der Hinterbliebenenversorgung.
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Wettbewerb zwischen
den Anbietern der Riester-Rente |
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Arbeitslosen-
versicherung
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Kein
Arbeitgeberbeitrag mehr. Er zahlt seinen Beitrag vom Gewinn.
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Beitragssatz
wird auf 3 % begrenzt. Ein Defizit, zum Beispiel wegen eines
Konjunktureinbruchs oder struktureller Massenarbeitslosigkeit, muss
steuerfinanziert werden.
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Keine
Beitragsbemessungsgrenze; aber Begrenzung des Arbeitslosengeldes
(solidarischer Faktor).
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Steuerfinanzierung
versicherungsfremder Leistungen (s.o.).
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Anrechnung des
Basissicherung beim Arbeitslosengeld. |
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Arbeitslosengeld nur
noch für 4 - 8 Monate. |
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Abschaffung
des Arbeitslosengeldes II.
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Benchmark zwischen
den Arbeitsämtern
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Unfall-
versicherung
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unverändert
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CDU
Kopfprämie?
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alternativ bei der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
CDU-Modell Kopfprämie mit steuerfinanziertem
Sozialausgleich
Da bei
dem hier vorgeschlagenen Modell die Bemessungsgrundlage für die
Sozialabgaben und die für die EKSt/Unternehmensteuer die gleiche ist, hat
dieses Modell
die gleiche Wirkung, jedoch mit dem Vorteil, dass der Sozialausgleich
weiterhin innerhalb der Sozialversicherungen statt findet und daher weniger
anfällig ist gegen Politik nach Kassenlage.
Das
CDU-Modell
wäre aber besser als das jetzige System, da eine Abkoppelung von den
Arbeitskosten stattfindet und der Sozialausgleich gerechter über Steuern
finanziert würde.
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