Bürgerversicherungen
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Krankenversicherung
Hinterbl.versorgung

Reform der Sozialversicherungen:

echte Bürgerversicherungen statt Lohnnebenkosten

Eine Halbierung der Sozialabgaben ist möglich (heute ca. 40 % einschließlich Arbeitgeberbeiträge).
Die Bezeichnung Arbeitgeberbeiträge trügt. Erwirtschaften muss diese der Arbeitsplatz - also letztendlich doch der Arbeitnehmer. Durch diese unsolidarische Finanzierung alleine durch die Einkommen abhängig Beschäftigter (ohne Beamte, Selbständige, ect.) mit Beitragsbemessungsgrenzen, wird gerade die Arbeit von Normalverdienern künstlich verteuert.
Deshalb: Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge und statt dessen eine konsequent solidarische Finanzierung durch alle und mit ihrem gesamten Einkommen bzw. Gewinnen verbunden mit einer konsequenten Steuerreform.


Die Ausgaben der Sozialversicherungen ohne versicherungsfremde Leistungen machen ca. 20 % unseres Volkseinkommens aus. Daher reicht ein aufsummierter Beitragssatz aller Sozialversicherungen von ca. 20 %, wenn alle Einkommen und Gewinne zur Finanzierung herangezogen würden.
Arbeit würde auf einen Schlag um über 20 % billiger für den Arbeitgeber - die Finanzierung trotzdem solidarisch.

Besonders in der Gesundheitsversorgung muss zusätzlich Kosteneffizienz und Selbstverantwortung gestärkt werden, damit sie bezahlbar bleibt.

Sozial-
versicherung

Verbreiterung der Einnahmenbasis - eine konsequent solidarische Finanzierung

Eingrenzung von Leistungsansprüchen - mehr Selbstverantwortung

Erhöhung der Kosteneffizienz

Kranken- 

versicherung

  1. Einbeziehung aller Bürger und Unternehmen

  2. Basis für den Beitragssatz ist das zu versteuernde Einkommen bzw. der zu versteuernde Gewinn (gl. Basis wie bei der Einkommen- und Unternehmensteuer: s. Steuervereinfachung).

  3. Keine Arbeitgeberbeiträge mehr.

  4. Beitrag wird vom Finanzamt eingezogen und an die Versicherungen verteilt. Für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung führt der Arbeitgeber die Beiträge an das Finanzamt ab.

  5. Jede Krankenversicherung legt ihren Beitragssatz selbst fest. Formel für Ihr Budgetvor RSA: individueller Beitragssatz der Kasse bezogen auf das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bei allen Kassen * Anzahl der Versicherten bei der eigenen Kasse. Ein Finanzausgleich ist nicht mehr nötig - ein Risikostrukturausgleich (RSA) jedoch weiterhin.

  6. Keine Beitragsbemessungsgrenzen.

  7. Abschaffung der Familienmitversicherung bei der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversicherung

  8. Höhere Beschäftigungsquote - Vollbeschäftigung

  9. Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Diese werden genau definiert und laufend gegenüber dem Staat abgerechnet. Damit gilt: Wer anschafft bezahlt auch. 

  10. Lösen der demografischen Herausforderungen

  11. Aufbau eines Kapitalstocks bei der Kranken- und Pflegeversicherung zur Absicherung der demografischen Lasten.

  1. Beitrag in Abhängigkeit von Krankheitskosten und Lebensweise.

  2. Verträge mit Selbstbeteiligung bis zu 300 € im Jahr möglich.

  3. U.U. Unfallversicherung ausgliedern / risikoäquivalente Pflichtversicherung.

  4. Überprüfung des Leistungskataloges - Begrenzung auf das medizinisch Notwendige und Wirksame. Darüber hinaus gehendes muss von rechtlich getrennten Versicherungen angeboten werden (weitgehend bereits der Fall)..

  5. Anrechnung der Basissicherung beim Krankengeld.

  1. Einführung von wirklichem Wettbewerb:

    Krankenversicherung-
    en können völlig frei Entgeltvereinbarungen
    mit den Leistungser-
    bringern schließen

    Krankenversicherung-
    en stehen untereinan-
    der in einem wirkungs-
    vollen Wettbewerb um
    Qualität und Preis

  2. Mehr Transparenz

    durch Offenlegung der  Kosten für die Patienten

    durch Offenlegung von Qualitätskennzahlen
    der Leistungserbring-
    er

Pflege- 

versicherung

Anrechnung des Basissicherung auf das Pflegegeld.

 

Renten-

versicherung

Anrechnung der Basissicherung bei der gesetzlichen Rente.

Abschaffung Nachhaltigkeitsfaktors (Absenkung des Rentenniveaus) für Versicherte mit mindestens zwei Kindern. Halber Nachhaltigkeitsfaktor bei einem Kind.

Kapitalgedeckte Altersversorgung Pflicht für Kinderlose.

Keine Subventionierung der Riester- oder Rürup-Rente.

Gesetzliche Rente nach oben begrenzen (wie in der Schweiz) w/Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze notwendig.

Erhöhung des Renteneintrittsgrenze auf 67 Jahre (bereits verwirklicht).

Erhöhung des effektiven durchschnittlichen Renteneintrittsalters auf 63 Jahre (heute: 59,x): keine Vorruhestandsregelungen, Abschaffung der Altersteilzeit als Blockmodell.

Reform der Hinterbliebenenversorgung. 

Wettbewerb zwischen den  Anbietern der Riester-Rente

Arbeitslosen-

versicherung

  1. Kein Arbeitgeberbeitrag mehr. Er zahlt seinen Beitrag vom Gewinn.

  2. Beitragssatz wird auf 3 % begrenzt. Ein Defizit, zum Beispiel wegen eines Konjunktureinbruchs oder struktureller Massenarbeitslosigkeit, muss steuerfinanziert werden.

  3. Keine Beitragsbemessungsgrenze; aber Begrenzung des Arbeitslosengeldes (solidarischer Faktor).

  4. Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen (s.o.).

Anrechnung des Basissicherung beim Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld nur noch für 4 - 8 Monate.

Abschaffung des Arbeitslosengeldes II.

Benchmark zwischen den Arbeitsämtern

Unfall-

versicherung

·         unverändert

 

 

CDU 

Kopfprämie?

alternativ bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):

CDU-Modell Kopfprämie mit steuerfinanziertem Sozialausgleich

Da bei dem hier vorgeschlagenen Modell die Bemessungsgrundlage für die Sozialabgaben und die für die EKSt/Unternehmensteuer die gleiche ist, hat dieses Modell die gleiche Wirkung, jedoch mit dem Vorteil, dass der Sozialausgleich weiterhin innerhalb der Sozialversicherungen statt findet und daher weniger anfällig ist gegen Politik nach Kassenlage.

Das CDU-Modell wäre aber besser als das jetzige System, da eine Abkoppelung von den Arbeitskosten stattfindet und der Sozialausgleich gerechter über Steuern finanziert würde.