Richtige Zeitpunkt Rentenreform verpasstDer folgende Vorschlag für eine Retenreform im Rahmen der Reform der Sozialversicherungen wurde an dieser Stelle bereits vor über 25 Jahren gemacht. Insgesamt hätten entsprechende Reformen am besten schon vor 30 - 40 Jahren durchgeführt werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, kann jetzt nur noch das Schlimmste verhindert werden. Dazu sind harte Einschnitte erforderlich. Wir müssen uns bewusst machen, dass wir als Gesellschaft hier eklatant versagt haben und es jetzt nur noch darum geht, die Rechnung dafür einigermaßen gerecht aufzuteilen. Es wird spannend, ob der dazu notwendige ehrliche gesellschaftliche Diskurs möglich sein wird. Bausteine dazu sind: Rentensystem
Sonstige Rahmenbedingungen
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Reform der Sozialversicherungen:
Solidarische Bürgerversicherungen
- Alle Bürger sind Mitglieder in den gesetzlichen Sozialversicherungen (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Unternehmen zahlen zusätzlich auf ihren Gewinn Sozialversicherungsbeiträge.
- Bemessungsgrundlage für den Beitragssatz ist das zu versteuernde Einkommen bzw. der zu versteuernde Gewinn (gleiche Basis wie bei der Einkommen- und Unternehmensteuer: siehe Steuervereinfachung).
- Keine Beitragsbemssungsgrenzen mehr.
- Paritätische Beitragssätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden beibehalten.
- Beiträge werden vom Finanzamt erhoben und an die Sozialversicherungsträger verteilt. Arbeitgeber führen einen Abschlag ans Finanzamt ab.
- Aufsummierter Beitragssatz nur noch ca. 20% statt rund 40% heute (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag).
Warum eine so tiefgreifende Reform?
- Heute können sich Selbständige, Beamte und Gutverdiener
der solidarischen Finanzierung der Sozialversicherungen entziehen.
- Heute trägt die Arbeit von Normalverdienern eine Abgabenlast von 60 - 70 % (Steuern und Sozialabgaben; davon rund 40% Sozialversicherungsbeiträge Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil); weit mehr als die Arbeit von Gutverdienern. Das ist nicht gerecht! Zudem stehen Arbeitsplätze von Normalqualifizierten damit unter einem sehr starken Rationalisierungsdruck.
- Die Halbierung der Sozialversicherungsbeiträge, macht Arbeit in Deutschland vor allem von Gering- und Normalqualifizierten konkurrenzfähiger. Das führt dazu, dass sich Arbeitgeber auch um diese Arbeitnehmer mehr bemühen. Das heißt: es gibt mehr Arbeitsplätze auch für Gering- und Normalqualifizierte und weniger Ausbeutung solcher Arbeitnehmer.
Mehr Transparenz. Mehr Gerechtigkeit. Mehr Legitimation. Mehr Zustimmung
Die Bezeichnung Arbeitgeberbeiträge führt dabei etwas in die Irre. Am Ende müssen auch diese vom Arbetsplatz erwirtschaften werden. Durch die heutige unsolidarische Finanzierung, wird gerade die Arbeit von Normalverdienern künstlich verteuert.
Deshalb: Halbierung der Soziealversicherungsbeiträge durch eine konsequent solidarische Finanzierung durch alle und mit ihrem gesamten Einkommen bzw. Gewinnen verbunden mit einer konsequenten Steuerreform.
Die Ausgaben der Sozialversicherungen ohne versicherungsfremde Leistungen einschließlich der Ausgaben der privaten Krankenversicherungen machen ca. 20% unseres Volkseinkommens aus. Daher reicht ein aufsummierter Beitragssatz aller Sozialversicherungen von ca. 20%, wenn alle Einkommen und Gewinne zur Finanzierung herangezogen werden.
Normale Arbeit würde auf einen Schlag für den Arbeitgeber um rund 10% billiger für den Arbeitnehmer das Netto um gut 10% höher.
Gesetzliche Krankenversicherung / Pflegeversicherung
Eine Bürgerversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung kann zwar auch eine Zwei-Klassen-Medizin nicht völlig verhindern, da man private Zusatzversicherungen wohl nicht verbieten könnte bzw. will. Aber die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung würden solidarisch von allen finanziert. Das wird auch besonders wichtig sein, wenn ab 2030 die demografische Entwicklung richtig zuschlägt. Dann werden die Kosten durch eine alternde Bevölkerung explodieren und die Einnahemn durch weniger arbeitende Beitragszahler sinken.
Bei der Pflegeversicherung sollte geprüft werden, ob diese die Kosten einer stationären Pflege in einem ersten Schritt grundsätzlich voll übernimmt. In einem zweiten Schritt wird dann überprüft, inwieweit Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen zur Finanzierung der stationären Pfelge herangezogen werden kann. Auf Kinder wird grundsätzlich nicht mehr zurück gegriffen. Für Bürger, die selbst oder deren Kinder Vermögensteuer zahlen, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer stationären Pflege nicht.
Gesetzliche Rentenversicherung
Absicherung im Alter =
Bürgerrente (Grundrente + Kinderzuschlag) + Bürgerdividende
- Grundrente ca. 650 €
- Kinderzuschlag ca. 200 €
- Bürgerdividende ca. 300 €
- ► Ehepaar + 2 Kinder = 2.100 €
- ► Alleinstehender + 1 Kind = 1.150 €
Die demografische Herausforderung
Heute haben wir ein Verhältnis von Bürgern im Rentenalter zu Bürgern im erwerbsfähigen Alter (Altenquotient) von gut 30%. In 2030 wird dieses Verhältnis bereits bei gut 50% liegen und 2050 bei rund 60%. Größere Veränderungen bei der Zuwanderung, Geburtenquote und Lebenserwartung in der Zukunft haben natürlich noch einen gewissen Einfluss.
Die Rentenlücke: in der Finanzierung und bei der Höhe der Renten
Um die Finanzierungslücke zu schließen, die sich schon bis 2030 auftat, wurde ein absinkendes Rentenniveau und als Ausgleich die Riesterrente eingeführt.
Die Riesterrente ist jedoch eine Fehlgeburt:
- Gerade Geringverdiener, die sie besonders bräuchten, können sie sich nicht leisten. Im schlimmsten Fall haben sie vom Riestersparen gar nichts, weil die Riester-Rente bei der Grundsicherung im Alter angerechnet wird (hier wird im Moment nachgedacht).
- Gutverdiener sahnen dagegen staatliche Zuschüsse ab, die die Kassiererin an der Aldi-Kasse mitfinanziert.
Auch Betriebsrenten sind keine Lösung, weil sie nie alle Unternehmen anbieten werden. Die staatliche Förderung von Betriebsrenten ist daher immer ungerecht.
Das derzeitige sogenannte Drei-Säulen-Modell (gesetzliche Rente + Betriebsrente + private Vorsorge) ist daher eine Lebenslüge. Die gesetzliche Rente muss für Gering- bis Normalverdiener eine Grundsicherung bieten. Zusätzliche private Vorsorge ist für Gutverdiener der richtige Ansatz. Diese können auch gerne in jungen Jahren in Aktien investieren, wie es Her Merz (CDU) gerne empfiehlt. Aber bitte nicht steuerlich gefördert. Betriebsrenten sind das Sahnehäupchen für Menschen, die das Glück haben, bei Unternehmen zu arbeiten, die dies anbieten.
Nach 2030 ist klar, dass die Umlagefinanzierung auf dem heutigen Niveau bei Renten und Beitragssätzen nicht mehr funktionieren wird. Deshalb muss heute den Bürgern reiner Wein eingeschenkt werden. Je früher desto besser (hätte eigentlich schon vor gut 30 Jahren geschehen müssen; schönen Gruß an Blüm und Kohl).
Bürgerrente (Grundrente + Kinderzuschlag) + Bürgerdividende
- Die staatliche Zahlungen im Alter werden langfristig nur noch ungefähr das soziokulturelle Existenzminimum abdecken können. Wer mehr will, muss selbst dafür vorsorgen.
- Das bedeutet: Abkehr vom Äquivalenzprinzip. Das ist ein großer Einschnitt in der gesetzlichen Rentenversicherung, der aber sinnvoll und notwendig ist.
- Zusammensetzung einer zukünftigen Altersversorgung
- Grundrente in Höhe von ca. 80% des soziokulturellen Existenzminimums (wären heute ca. 650 €). Die Grundrente wird jährlich entsprechend der Entwicklung des soziokulturellen Existenzminimums angepasst.
- Kinderzuschlag; z.B. 200 je Kind.
Kindererziehungszeit kann bis zum 15. Lebensjahr des Kindes für jeden Monat flexibel durch die Sorgeberechtigten aufgeteilt werden. Z.B. Januar Vater 100%. Februar Mutter und Vater je zur Hälfte, etc. Die Kinderzuschlag wird dann entsprechend aufgeteilt: 15 Jahre sind 180 Monate. Hat der Vater 100 Monate Erziehungszeiten, bekommt er 56% des Kinderzuschlags und die Mutter 44 %. Es spielt keine Rolle, ob derjenige, der die Erziehungszeiten bekommen hat, gearbeitet hat oder ob die Großeltern die Kinder betreut haben etc. Der Kinderzuschlag wird entsprechend der Entwicklung es soziokulturellen Existenzminimums jährlich angepasst.
- Bürgerdividende (könnte z.B. heute bei 300 € liegen bei einer Dividende von 10% des Volkseinkommens)
- Eigene Vorsorge: So wie die gesetzliche Rentenversicherung heute angelegt ist - mit dem Absinken des Rentenniveaus -, werden Normalverdiener nicht mehr weit über dem soziokulturellen Existenzminimum landen bzw. auf die Grundsicherung angewiesen sein. Das müssen wir mit einer Bürgerrente verhindern.
Aber warum muss die gesetzliche Rentenversicherung für Gutverdiener eine höhere Absicherung sicherstellen? Gutverdiener können selbst entscheiden und haben auch die Ressourcen selbst vorzusorgen und das Risiko zu streuen. Diese brauchen dafür auch nicht den Staat oder irgendwelche Zuschüsse. Daher auch Abschaffung der Riester- und Rürup-Förderung. Und: trotz Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenzen, werden Einkommen mit nur noch 35% belastet. Erst bei hohen Vermögen kommt die Vermögensteuer hinzu. Auch dies schafft den Raum, selbst vorsorgen zu können, ohne dass dies die Kassiererin an der Aldi-Kasse mitfinanzieren muss.
- Keine Hinterbliebenenrenten mehr.
Dafür bekommt jeder die Grundrente, einen entsprechenden Kinderzuschlag und die Bürgerdividende.
- Keine staatliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung mehr, da davon immer nur ein willkürlicher Teil der Arbeitnehmer begünstigt wird - finanziert von allen. Es ist daher Unsinn, die betriebliche Altersversorgung als eine Säule der Alterssicherung zu bezeichnen. Sie kann in der Privatwirtschaft das Sahnehäubchen für Unternehmen sein, die damit gute Mitarbeiter an das Unternehmen binden wollen. Sie kann keine Säule der staatlich geförderten finanziellen Absicherung im Alter sein.
- Grundrente in Höhe von ca. 80% des soziokulturellen Existenzminimums (wären heute ca. 650 €). Die Grundrente wird jährlich entsprechend der Entwicklung des soziokulturellen Existenzminimums angepasst.
- Gesetzliche Bürgerrente (Grundrente + Kinderzuschlag):
- Bei Erreichen des Renteneintrittsalters (s.u.) wird sie ausbezahlt. Ausnahme: Bürger, die Vermögensteuer zahlen, diese bekommen keine Bürgerrente.
- Man sollte bei einem Menschen um die 70 bei der Bürgerrente nicht mehr fragen, ob er beruflich erfolgreich war, arbeitslos oder ob er den Haushalt geführt hat, um dem Lebenspartner "den Rücken frei zu halten".
- Auf die gesetzliche Bürgerrente muss keine Einkommensteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
- Jeder kann ohne Abzüge bei der gesetzlichen Bürgerrente und ohne Einschränkungen weiter arbeiten.
- Bei Erreichen des Renteneintrittsalters (s.u.) wird sie ausbezahlt. Ausnahme: Bürger, die Vermögensteuer zahlen, diese bekommen keine Bürgerrente.
- Sollte die gesetzliche Bürgerrente + Bürgerdividende nicht das soziokulturelle Existenzminimum abdecken, muss auf die Sozialhilfe verwiesen werden. Das gehört auch zur Wahrheit: Sollte unsere volkswirtschaftliche Wertschöpfung so weit sinken, dass die Bürgerdividende nicht reicht, um das soziokulturelle Existenzminimum im Alter abzusichern, muss die Aufstockung auf die wirklich Bedürftigen über eine Bedürftigkeitsprüfung konzentriert werden.
- Das bedeutet: Abkehr vom Äquivalenzprinzip. Das ist ein großer Einschnitt in der gesetzlichen Rentenversicherung, der aber sinnvoll und notwendig ist.
- Renteneintrittsalter:
- Beibehaltung des Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren (Info: durchschnittliche Rentenbezugsdauer).
- Wesentlich früheres Renteneintrittsalter für Geringverdiener mit körperlich schwerer Arbeit:
Arme Menschen haben heute eine um bis zu 10 Jahre kürzere Lebenserwartung. Und ärmere Menschen müssen oft Berufe ausüben, die man nicht bis ins hohe Alter durchhalten kann.
Deshalb:
Menschen, die zwischen 30 und 40 Jahre lang Berufe ausgeübt haben, die man nachweislich nicht bis zum Regelrenteneintrittsalter ausführen kann und die dabei eine weit unterdurchschnittliche Bezahlung erhalten haben, können zwischen 1 - 10 Jahre früher abschlagsfrei die gesetzliche Bürgerrente beantragen. 30 Jahre verschleißende Arbeit: 1 Jahr früher; 40 Jahre: 10 Jahre früher in die Rente. Auch diese "Frührentner" können danach ohne Einschränkungen weiter arbeiten.
- Keinerlei Beschränkungen einer weiteren Erwerbsarbeit bei Erhalt der Bürgerrente. Damit besteht ein großer Anreiz, weiter zu arbeiten und aufgrund des Arbeitskräftemangels werden auch Arbeitgeber für attraktive Angebote sorgen.
- Beibehaltung des Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren (Info: durchschnittliche Rentenbezugsdauer).
- Wirkungen: Grundrente + Kinderzuschlag + Bürgerdividende
- Eine Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern, in der beide immer wenig verdient haben, stellt sich gegenüber heute leicht besser. Hat ein Lebenspartner teilweise nicht gearbeitet, um sich z.B. verstärkt um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, verringert dies nicht die gesetzliche Rente.
- Ein Durchschnittsverdiener-Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern würde ungefähr das gleiche Alterseinkommen erreichen wie heute. Wurde z.B. wegen der Kinder weniger gearbeitet, wäre die Absicherung sogar besser als heute. Die hier vorgeschlagene Reform bringt mehr als die sogenannte "Mütterrente".
- Gutverdiener müssten sich, wenn sie eine Altersabsicherungsniveau von heute erreichen wollen bzw. ihren Lebensstandard im Alter halten wollen, selbst zusätzlich vorsorgen. Was die meisten z.B. über den Erwerb einer Immobilie bereits getan haben. Von Gutverdienern wird allerdings ein solidarischer Kraftakt verlangt. Das Problem ist, das Gutverdienende politisch besser organisiert sind. Hier würde sich zeigen, ob wir zu solidarischen Strukturreformen fähig sind.
- Menschen, die im Erwerbsleben - warum auch immer - wenig verdient haben oder gar "gescheitert" sind, bekommen im Alter trotzdem eine menschenwürdige Altersversorgung.
- Wir gehen einer "Rentnerdemokratie" entgegen. Die Bürgerdividende hält das Interesse bei uns auch als Rentner wach an einer guten und nachhaltigen Wirtschaftspolitik.
- Eine Lebenspartnerschaft mit zwei Kindern, in der beide immer wenig verdient haben, stellt sich gegenüber heute leicht besser. Hat ein Lebenspartner teilweise nicht gearbeitet, um sich z.B. verstärkt um den Haushalt und die Kinder zu kümmern, verringert dies nicht die gesetzliche Rente.
- Zeitschiene (beziet sich darauf, dass dieser Reformvorschlag in 2000er Jahren in Angriff genommen worden wäre)
- Die Reform sollte 2030 umgesetzt sein.
- Bis zur vollständigen Umsetzung, sollte die gesetzliche Rente bei einem langsam sinkenden Obergrenze gekappt werden. Das dadurch eingesparte Geld, sollte als Demografierücklage angelegt werden.
- Das ist natürlich für die Baby-Boomer-Generation hart, da die Gutverdiener in dieser Generation nicht mehr viel Zeit haben würden selbst vorzusorgen, falls sie es noch nicht getan haben. Aber das ist die Quittung dafür, dass wir als Gesellschaft nicht geschafft haben, ausreichend kinderfreundlich zu sein und eine vernünftige Einwanderungspolitik zu betreiben. Wir haben uns von Kohl und Blüm gerne einlullen lassen. Aber eigentlich wissen wir seit weit über 30 Jahren, dass uns irgendwann dafür die Rechnung präsentiert wird. Jetzt stellt sich nur noch die Frage, wie sozial gerecht die Lasten verteilt werden. Bei dem hier gemachten Vorschlag, würden die Gutverdiener belastet. Da diese aber gut organisiert sind, trifft es in der Realität meist die Geringverdiener. Wir brauchen jetzt einen große solidarische Kraftanstrengung der Gutverdiener.
- Beitragssätze von 25% und mehr nach 2030, wie sie jetzt diskutiert werden, führen geradewegs wieder in eine strukturelle Massenarbeitslosigkeit und dann umso schmerzlicheren sozialen Einschnitten.
- Diese Rentenreform hätte vor über 30 Jahren schon in Angriff genommen werden müssen. Leider sind durchgreifende Strukturreformen wohl in der Realität erst durchsetzbar, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
- Die Reform sollte 2030 umgesetzt sein.