Flüchtlingspolitik
Global ist zu beobachten, dass Migration von Elends- und Kriegsflüchtlingen und politisch Verfolgten ohne eine Obergrenze von zu vielen Bürgern nicht mehr akzeptiert wird.
Dabei spielen sowohl Fremdenfeindlichkeit/Rassismus als auch objektive Überforderungen eine Rolle.
Populismus ist besonders erfolgreich, wenn er sich auf einen wahren Kern beziehen kann.
Es sollte daher in Betracht gezogen werden, vom individuellen Schutzrechten zu Kontingenten überzugehen, die eine zahlenmäßige Begrenzung ermöglichen.
Damit Kontingentlösungen funktionieren, müssen Asylverfahren von Menschen, die ohne einen vorherigen Antrag zur Aufnahme über ein Kontingent auf dem eigenen Staatsgebiet aufgegriffen werden, grundsätzlich in Drittstaaten durchgeführt werden.
Gleichzeitig müssen dann Kontingente dafür genutzt werden, politisch Verfolgten aktiv bei der Flucht zu helfen und Elends- und Kriegsflüchtlinge aktiv ins Land zu holen statt zu warten, bis sich die Stärksten durchgekämpft haben.
Die individuellen Schutzrechte gehören zu den großen zivilisatorischen Errungenschaften der Nachkriegsordnung. Dennoch folgt aus ihrer historischen Bedeutung nicht zwangsläufig, dass ihre konkrete Ausgestaltung für alle Zukunft unveränderlich sein muss. Wie andere Institutionen können auch sie durch veränderte Rahmenbedingungen an Grenzen stoßen. Ob dies heute der Fall ist, sollte weder als Tabu behandelt noch vorschnell unterstellt, sondern offen und ergebnisoffen diskutiert werden.