Roadmap

zum ökonomisch effizienten und innovativen Klimaschutz 

 

Nationale Ebene

(i.d.R. Zwischenlösungen bis zu einem entspr. EU-weitem Regime)

1. CO2-Abgabe

  • Umwandlung der Öko- und Stromsteuer in eine CO2-Abgabe
  • Rückgabe der Einnahmen an die Bevölkerung pro Kopf (Energiegeld).
  • Jährliche Anhebung bis nationale Klimaschutz­ziele erreicht sind.
  • Energiepreise sollen aber nur maximal 20 % über EU-Niveau liegen.

2. Stromerzeugung

  • Fossile Brennstoffe
    Stromhändler müssen heute bereits den Energiemix ihres Stroms ausweisen. Damit ist eine CO2-äquivalente Besteuerung möglich. Einspeise­vergütungen für erneuerbare Energien und KWK-Förderung können langfristig abgebaut werden. Es wäre fatal den wesentlichen Teil der Strom­erzeugung langfristig über subventionierte staatlich festgelegte Preise abwickeln zu wollen.
  • Kostenwahrheit auch bei der Atomenergie
    • Schrittweise Anhebung der Deckelung der Betriebs­haftpflicht.
    • Ausgleich des Zinsvorteils durch Endlagerungs- und Rückbau­rückstellungen.

3. Beispiele für eine Ökoklogische Finanzreform

  • Angleichung Energiesteuer auf Diesel und Benzin.
  • Weitere Absenkung der Entfernungs­pauschale. Langfristig sollte das Pendeln zur Arbeit höchstens zeitlich befristet subventioniert werden (Subjektförderung).
  • Luftverkehr (Zwischen­lösungen bis zu entspr. EU-weitem Regime)
    • Flugbenzin in die normale Energie­besteuerung + CO2-Abgabe so weit wie möglich integrieren bzw. kompensative Zwischen­lösungen, wie z. B. Ticketabgabe.
    • Aufhebung Umsatzsteuer­befreiung für Fernflüge.

EU-Ebene

EU-weite CO2-Abgabe oder EU-weiter Zertifikate­handel, welche(r) aller CO2-Emissionen umfasst:

  1. Bei einem Zertifikatehandel könnten die derzeitige jährliche Emissions­menge in der EU versteigert werden. Jeder der fossile Brennstoffe in den Verkehr bringt, müsste entsprechende Zertifikate nachweisen.

  2. Einnahmen aus einer CO2-Abgabe bzw. aus der Versteigerung der Zertifikate, könnten auf nationaler Ebene pro Kopf an die Bevölkerung zurückgegeben werden.

  3. CO2-Abgabe wird so lange kontinuierlich angehoben bzw. Zertifikats­menge abdiskontiert bis international eingegangene Reduktions­verpflichtungen erfüllt sind. Anhebungen oder Abdis­kontierungen sollten zeitlich progressiv angelegt sein.

  4. Es sollte geprüft werden, ob ein Grenzaus­gleichssystem gegenüber dem EU-Ausland möglich ist (z. B.: Allphasen-Primärenergie­steuer), so lange ein ausreichendes internationales Regime (s.u.) noch nicht vereinbart wurde.

Internationale Ebene - Post-Kyoto-Regime

Hinweis: Ein mögliches Post-Kyoto-Regime wird ausführlich in einer geplanten Buchveröffentlichung "Nur der Egoismus kann das Klima noch retten" beschrieben.

  1. Die tatsächlichen Treibhausgas­emissionen eines jeden Landes in einem zu verein­barenden Basisjahr werden zertifiziert und damit inter­national handelbar gemacht.

  2. Die zertifizierte Menge eines Landes wird bis 2050 jährlich so verändert, dass (1) insgesamt das Zwei-Grad-Ziel eingehalten wird und (2) in 2050 die Zertifikatezuteilung grundsätzlich auf den Prinzip one man - one right beruht. Allerdings sollten die Bevölkerungszahlen weitgehend auf ein Basisjahr eingefroren werden.

  3. Damit müssen Länder mit heute überdurchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen höhere Abwertungen hinnehmen als Länder mit eher durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen. Länder mit weit unterdurchschnittlichen Emissionen würden sogar ein Aufwertung erhalten.
     
  4. Jeder Staat muss jährlich nachweisen, dass für die in seinem Land in Umlauf gebrachten fossilen Brennstoffe genügend Zertifikate vorhanden waren.