Variabler Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Beitragsatz kann bis auf 120 % des Regelsatzes steigen, wenn die aufgelaufenen Krankheits­kosten geteilt durch das Lebensalter über gewisse Schwellen­werte steigen.

Beitragsatz kann bis auf 70 % des Regel­satzes fallen, wenn gewisse Indikatoren (./. 5 %-Punkte je Indikator) gegeben sind und regelmäßig freiwillig überprüft werden.

 

Normaler Blutdruck
Normales Körpergewicht
Kein Drogenmissbrauch (Nichtraucher, Alkohol, etc.)
Normale Rücken­stütz­muskulatur (Messung über z.B. FPZ-Konzept)
Normale Leistungs­fähigkeit (Messung über Leistungstest)
Teilnahme an Vorsorge­untersuchungen