Variabler Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Beitragsatz kann bis auf 120 % des Regelsatzes steigen, wenn die aufgelaufenen Krankheitskosten geteilt durch das Lebensalter über gewisse Schwellenwerte steigen.
Beitragsatz kann bis auf 70 % des Regelsatzes fallen, wenn gewisse Indikatoren (./. 5 %-Punkte je Indikator) gegeben sind und regelmäßig freiwillig überprüft werden.
| Normaler Blutdruck | |
| Normales Körpergewicht | |
| Kein Drogenmissbrauch (Nichtraucher, Alkohol, etc.) | |
| Normale Rückenstützmuskulatur (Messung über z.B. FPZ-Konzept) | |
| Normale Leistungsfähigkeit (Messung über Leistungstest) | |
| Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen |