Bürgerversicherungen

Hintergrundpapier

Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland ist historisch gewachsen. Dabei haben sich Strukturfehler eingeschlichen, die unbedingt bereinigt werden müssen:

  1. Selbständige, Beamte und Gutverdiener können sich der solidarischen Finanzierung entziehen. Gutverdiener indem sie sich privat versichern können oder nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen müssen.

  2. Dadurch werden aber die Finanzierungslasten für Normalverdiener relativ hoch. Die Sozialversicherungsbeiträge machen einschließlich Arbeitgeberbeiträge heute rund 40 % der Bruttoeinkommen durchschnittlich verdienender abhängig Beschäftigter aus. Damit werden Einkommen von Durchschnittsverdiener einschließlich Einkommensteuer mit rund 60 – 70 % Abgaben belastet. Im Gegensatz dazu ist die Belastung von Selbständigen, Beamten und Gutverdienern geringer. Das macht Arbeit in Deutschland von durchschnittlich Qualifizierten sehr teuer und führt zu einer geringeren Beschäftigung als bei einer geringeren Belastung möglich wäre.

  3. Es gibt zu wenig Anreize für Kosteneffizienz in der Gesundheitsversorgung. Zwischen den Leistungsanbietern (Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern, etc.) findet kein wirklicher Wettbewerb statt. Leistungsbezieher haben zu wenige Anreize für Eigenverantwortung und Kostenbewusstsein.

 

Zu den ersten beiden Punkten:

Ein Hintergrund für die Einführung von Beitragsbemessungsgrenzen war, dass Beiträge und Versicherungsleistungen noch in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Nun wäre es sicher nicht sinnvoll einfach die Beitragsbemessungsgrenzen abzuschaffen, wenn dann weiterhin der Beitragssatz einschließlich Arbeitgeberbeitrag bei 40 % liegen würde. Die Gesamtausgaben der Sozialversicherungen in Bezug auf das Volkseinkommen (Einkommen + Gewinne) beträgt aber gerade rund 20 %. D.h., ein Beitragssatz von 20 % auf alle Einkommen und Gewinne reicht aus, um das System zu finanzieren. Arbeit von Normalverdienern würde für den Arbeitgeber auf einen Schlag um 20 % billiger. Dies würde den Arbeitsmarkt für Normal- und Geringverdiener umkrempeln. Plötzlich wären sie heiß begehrt.

Eine solche Bürgerversicherung sollte eingebettet werden in eine Steuerreform und eine Reform der existenziellen Absicherung von Erwerbsfähigen:

Bei Einkommen und Gewinne aus Unternehmertätigkeit sollten einheitlich mit zum Beispiel 15 % (Flat-Tax) besteuert werden. Wenn alle bei den Sozialversicherungen volle Solidarität üben, kann man auf einen progressiven Tarif bei der Einkommensteuer verzichten und unser Steuersystem kann radikal vereinfacht werden. Damit würden Einkommen und Gewinne einheitlich mit ca. 35 % (20 % Sozialversicherungsbeiträge + 15 % Flat-Tax) belastet.

Durch eine Basissicherung von zum Beispiel 450 € im Monat würde es auf der anderen Seite Geringstverdiener ermöglicht auch mit geringen Stundensätzen sich ein auskömmliches Einkommen zu erarbeiten. Bedürftigkeitsprüfungen etc. entfielen. Ausnahmen im Steuerrecht oder Sonderregelungen bei den Sozialversicherungen sind nicht mehr nötig.

Besonders Vermögende sollten über eine Vermögensteuer zusätzlich belastet werden.

 

Zu Punkt 3:

Kosteneffizienz ist in der Gesundheitsversorgung ist ein heikles Thema. Bei normalen Gütern wird Effizienz erreicht durch Preise, die sich aufgrund von Angebot und Nachfrage bilden. Die Qualität der Gesundheitsversorgung soll jedoch nicht vom Geldbeutel der Leistungsbezieher abhängen (keine Zweiklassenmedizin).

Daher sind Anreizen für Kostenbewusstsein und Eigenverantwortung Grenzen gesetzt. Innerhalb dieser Grenzen ist aber doch einiges möglich. So könnte man, ähnlich wie bei der Kfz-Haftpflicht, den Beitragssatz abhängig machen von den aufgelaufenen Gesundheitskosten. Dabei sollte ein erhöhter Beitragssatz aber auf maximal 10 - 20 % über dem Normalsatz begrenzt werden. Auf der anderen Seite sollte der eigene Beitragssatz vermindert werden können abhängig von ausgewählten grundsätzlich beeinflussbaren Gesundheitsparametern, wie Körpergewicht, Rückenstützmuskulatur, Blutdruck, kein Drogenmissbrauch, Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen.

Die heutigen Vergütungssysteme bieten für Leistungsanbieter oft einen Anreiz möglichst viel zu hohen Kosten zu machen. Wenn Krankenkassen mit den Leistungserbringern unterschiedliche Vergütungssysteme ausprobieren können, findet zwischen den Krankenkassen ein Wettbewerb um die effizientesten Vergütungssysteme statt. Außerdem müssen die Leistungsanbieter konkurrenzfähige Angebote machen, um einen Vertrag zu erhalten. Allerdings müssen wir den Nachteil in Kauf nehmen, dass Versicherte nur von den Leistungserbringern behandeln lassen können, die einen Vertrag mit der eigenen Krankenkasse haben. Die freie Arztwahl wäre damit eingeschränkt. Damit diese Einschränkung nicht zu groß ist, sollte gesetzlich festgelegt werden, dass es bundesweit zum Beispiel vier gesetzliche Krankenkassenverbünde gibt. Damit wäre eine flächendeckende Versorgung für jeden Patienten gewährleistet. Außerdem könnte jeder Leistungserbringer auch mit allen vier Krankenkassenverbünde eine Vergütungsvereinbarung treffen. Damit dieser Wettbewerb zwischen den Leistungserbringern nicht auf Kosten der Qualität der Leistung geht, muss der Staat eine konsequente Qualitätsaufsicht einführen. 

 

nach oben