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ALG II
verfügb. Eink.
Finanzierung
Hintergrundpapier

Bedarfsunabhängige Soziale Grundsicherung
in Form einer Basissicherung

Unser heutiges Sozial- und Steuersystem ist pervers:

Die Absicherung von Erwerbsfähigen über das Arbeitslosengeld II (Harz IV) hat zur Folge, dass sich Arbeit für Geringqualifizierte nicht lohnt (siehe Gegenüberstellung des Stundenlohns bei Harz IV gegenüber Erwerbseinkommen).

Das steuerfreie Existenzminimums, weitere Freibeträge, Ehegattensplitting, unzähliger Abzugsmöglichkeiten und Detailregelungen bewirken, dass Gutverdiener davon absolut gesehen am meisten profitieren und das Steuersystem äußerst komplex und undurchschaubar geworden ist. Die volkswirtschaftliche Steuerquote der Einkommen- und Körperschaftsteuer beträgt ca. 11 %; bei nominalen Steuersätzen von 15 - 45 %.

Deshalb: Statt 1.000 Ausnahmetatbestände eine Basissicherung in Höhe von gut der Hälfte des soziokulturellen Existenzminimums. Dann lohnt sich Arbeit für Geringqualifizierte wieder - entsprechende Arbeitsplätze entstehen und ein einfaches Steuersystem gibt maximale Leistungs- statt Steueroptimierungsanreize.

Ausgestaltung

Jeder volljährige deutsche Staatsbürger bekommt 450 € monatlich als Basissicherung (ca. 70 % des soziokulturellen Existenzminimums).

250 € Kindergeld für die ersten zwei Kinder. Für jedes weitere Kind 150 €.

Im ersten Lebensjahr wird zusätzlich entweder ein Babygeld in Höhe von 250 € bezahlt oder das aktuelle Elterngeld in Abhängigkeit vom Einkommen - je nachdem was höher ist.

Das Staatsbürger-, Kinder- und Babygeld wird jährlich an den Lebenshaltungskostenindex angepasst.

Kostenlose hochwertige Ganztagsbetreuung und Bildung für Kinder

Von der Krabbelstube (1. Lebensjahr) bis zum Erststudium.

Hochschulabsolventen zahlen jedoch einen mit der Hochschule vereinbarten Zuschlag auf ihre spätere Einkommensteuer.

Flächendeckendes Angebot von Ganztagsschulen und -kleinkinderbetreuung mit einem kostenlosen hochwertigen Mittagessen.

Klassenfahrten, Bücher und Grundausstattung sonstiger Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Für aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt erwerbsfähige Bürger gibt es weiterhin zusätzlich „Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen“ - abgestuft nach dem Grad der Einschränkung der Erwerbsfähigkeit.

Erwerbsfähige ausländische Mitbürger haben einen Anspruch auf die „Sozialhilfe zum Lebensunterhalt“ (mit Bedürftigkeitsprüfung); maximal in Höhe der Basissicherung.

 

Gegenfinanzierung

Höhere Steuereinnahmen

Reform der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer: Kein Grundfreibetrag, kein Ehegattensplitting, kein Sparerfreibetrag, keine sonstigen Abzugsmöglichkeiten etc.

Einführung einer Vermögensteuer auf hohe Privatvermögen.

Umweltabgaben

Einheitlicher Umsatzsteuersatz (kein verminderter Umsatzsteuersätze mehr von 7 % bzw. 0 %)

Anpassung von Sozialleistungen

Anrechnung der Basissicherung bei Sozialversicherungsleistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Anrechnung der Basissicherung bei allgemeinen Sozialleistungen wie Wohngeld, Bafög, etc.

Abschaffung des Arbeitslosengeldes II (Harz IV)

Senkung des allgemeinen Rentenniveaus / Abschaffung der Hinterbliebenenversorgung

Abschaffung der Zuschüsse/Steuervergünstigungen zur Risterrente (Nachhaltigkeitsfaktor nur bei Kinderlosen anwenden, Rister-Rente für Kinderlose Pflicht)

Abschaffung des Familienzuschlages für Bedienstete des Öffentlichen Dienstes

Selbstfinanzierung

mehr Beschäftigung / weniger Arbeitslose / höhere Innovationskraft / höhere Wirtschaftskraft / Durchbrechung von Verelendungsspiralen / weniger Deklassierung / weniger Gewalt etc.

Abschätzung des Finanzierungssaldos

verfügbares Einkommen, Durchschnittsabgabensatz und Grenzabgabensatz nach Familienstand

Vergleich des verfügbaren Einkommens für typische Haushalte vor und nach der Reform

 

Was unterscheidet die hier vorgeschlagene Basissicherung (social flat) von anderen Vorschlägen wie: negative Einkommenssteuer, FDP-Bürgergeld, bedingungsloses Grundeinkommen (Götz, Althaus, Straubhaar) oder Kombilohnmodellen (Sinn)?

Beim hier gemachten Vorschlag garantiert der Staat Erwerbsfähigen nicht mehr das soziokulturelle Existenzminimum. Dies stellt einen Paradigmenwechsel dar.

Nur so kann aber eine Soziale Grundsicherung geschaffen werden, die keinen Anreiz bietet nicht zu arbeiten.

Nur eine solche Soziale Grundsicherung ermöglicht es Geringqualifizierten in einer hochproduktiven Volkswirtschaft mit hohen Lebenshaltungskosten sich ihre Existenz durch eigene Arbeit zu sichern.

Bei einem Bruttostundensatz  von zum Beispiel 2,50 € ohne Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung findet jeder einen Arbeitsplatz, um sich selbst die Differenz zum soziokulturellen Existenzminimum hinzu zu verdienen. Damit ergibt sich ein verfügbares Einkommen von 796 € (s.u.). Dies läge über dem heutigem Hartz IV-Niveau. Entsprechende Arbeitsplätze würden wieder entstehen nachdem sie über bald 40 Jahre systematisch wegrationalisiert oder exportiert wurden.

 

Mindestlohn / Std.   2,50
Std. / Woche   42 Stunden
Wochen / Monat   4,33 Wochen
   
Bruttoverdienst   455
EKSt 15% -68
Sozialversicherungen 20% -91
Netto   296
   
Basissicherung   450
   
verfügbares Einkommen 796

 

Nur eine solche Soziale Grundsicherung gibt der Mittelschicht, insbesondere mit Kindern, eine solide Basis für ihre Lebensplanung.

Nur eine solche Soziale Grundsicherung ermöglicht den Abbau unseres intransparenten und damit ungerechten Gestrüpps an Sozialleistungen (Kinderfreibeträge, subventionierter ÖPNV, Arbeitslosengeld II, verminderter Umsatzsteuersatz, etc. etc.)

Alle anderen Vorschläge arbeiten dagegen mit einem Abschmelzen der Zuwendung, wenn eigenes Einkommen hinzu tritt. Wobei aber das soziokulturelle Existenzminimum nicht unterschritten wird.

Dies hat zwei fatale Wirkungen (siehe Berechnung: Zur Verfügung stehendes Einkommen):

  1. Wird eine geringe Anrechnung eigenen Einkommens gewählt, erhalten auch relativ gut Verdienende immer noch einen relativ hohen Zuschuss.

  2. Wird ein hoher Anrechnungssatz gewählt, besteht kein Anreiz zu arbeiten, da ja das soziokulturelle Existenzminimum abgesichert ist.

  3. Diese Wirkungen erhöhen sich stark, wenn Kinder vorhanden sind.

Wir müssen unser gesamtes Steuer- und Sozialsystem vom Kopf auf die Füße stellen:

keine Kinderfreibeträge, steuerfreies Existenzminimum etc. bei der Steuer, die besonders Gutverdiener entlasten
kein kompliziertes pseudogerechtes Steuersystem von dem wiederum besonders Gutverdiener profitieren
keine Sozialversicherungen, bei denen sich wiederum die Gutverdiener schon längst aus der Solidarität verabschiedet haben und menschliche Arbeit künstlich überteuert wird

Statt dessen eine

Soziale Basissicherung für alle

durch die eine effiziente Flat-Tax auch gerecht wird und

echte Bürgerversicherungen statt Arbeit vernichtende Lohnnebenkosten

 

Darf der Staat das soziokulturelle Existenzminimum verweigern?

Dies ist sicher ein weitgehender Schritt. Insbesondere in der Übergangszeit bis entsprechende Arbeitsplätze wieder entstanden sind, könnte man sich daher eine Kombination mit Workfare-Konzepten überlegen. D.h., an zusätzliche staatliche Unterstützung wird die Bedingung geknüpft, dass 40 Stunden in der Woche gearbeitet wird. Dies könnte zum Beispiel über Leiharbeit organisiert werden. In dieser Kombination wäre auch ein Mindestlohn von ca. 2,50 € denkbar. Workfare-Konzepte ohne bedingungslose Basissicherung haben u.a. den Nachteil, dass kein Anreiz besteht sich auf dem ersten Arbeitsmarkt engagiert zur Verfügung zu stellen.

 

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