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Wettbewerb in der Gesundheitsversorgung

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Krankenversicherungen schließen mit den Leistungserbringern Honorarvereinbarungen ab - die Form (Fallpauschalen, Festgehalt, detaillierte Kostenabrechnung, Mischformen, Direkteinkauf von Medikamenten, etc.) bleibt den Vertragsparteien überlassen. Leistungserbringer können mit mehreren Kassen unterschiedliche Vereinbarungen treffen. Die Kassenärztliche Vereinigung wird abgeschafft.

Die Patienten können grundsätzlich nur Leistungen von Vertragspartnern ihrer Krankenversicherungsgruppe in Anspruch nehmen.

Jede Krankenversicherung muss einer bundesweitem Krankenversicherungsgruppe beitreten. Alle Krankenversicherungen akzeptieren Entgeltvereinbarungen mit Leistungserbringern, die eine Krankenversicherung  der eigenen Gruppe geschlossen hat. Damit wird u.a. gewährleistet, dass jeder Versicherte ein flächendeckendes Angebot zur Verfügung hat. Es bietet sich an gesetzlich folgende Krankernversicherungsgruppen festzulegen:

Allgemeine Ortskrankenkassen

Ersatzkassen

Betriebskrankenkassen

private Krankenversicherungen

Damit träten gegenüber den Leistungserbringern im Grunde vier starke Kunden auf. Es wäre nicht sinnvoll, dass jede kleine Versicherung auf eigene Faust versucht mit Leistungserbringern individuelle Verträge zu schließen und damit erstens zu wenig Marktmacht einzubringen und ihren Versicherten nie ein flächendeckendes Angebot machen zu können. Die Alternative wäre das weiterhin der Staat sich massiv bei der Entgeltvereinbarungen einmischt - davon sollten wir wegkommen.

Notversorgungseinrichtungen müssten mit allen Krankenversicherungsgruppen eine Honorarvereinbarung treffen.
Sonstige Notversorgungen werden über einen gemeinsamen Fond der Krankenversicherungen nach bundeseinheitlichen Kriterien abgerechnet.

Welche Leistungen die Kassen bezahlen müssen, wird weiterhin staatlich in Zusammenarbeit mit den Betroffenen festgelegt. Der Staat muss auch für eine hohe Mindestqualität der Leistungserbringer sorgen.

Krankenversicherungen können Zusatzleistungen anbieten. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass keine Quersubventionierung statt findet. Der Beitragssatz muss mit den Leistungen der Grundversorgung äquivalent sein. Am besten würde dies gewährleistet, wenn Zusatzleistungen durch rechtlich getrennte Versicherungen angeboten würden.

Es bestünde Kontrahierungszwang mit Versicherten.

Ein Risikostrukturausgleich würde beibehalten und verbessert.

Ein Finanzausgleich zwischen den Krankenversicherungen wäre  nicht mehr notwendig, da die Einnahmen nicht vom individuellen Einkommen der eigenen Versicherten abhängt.

Krankenversicherungen stünden im Wettbewerb über ihren

Beitragssatz und die

Qualität ihrer Vertragsleistungspartner.