Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung - Einnahmenseite
Verbreiterung der Einnahmenbasis - eine konsequent solidarische Finanzierung
- Einbeziehung aller Bürger und Unternehmen
- Basis für den Beitragssatz ist das zu versteuernde Einkommen bzw. der zu versteuernde Gewinn (gl. Basis wie bei der Einkommen- und Unternehmensteuer: s. Steuervereinfachung).
- Keine Arbeitgeberbeiträge mehr.
- Beitrag wird vom Finanzamt eingezogen und an die Versicherungen verteilt. Für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung führt der Arbeitgeber die Beiträge an das Finanzamt ab.
- Jede Krankenversicherung legt ihren Beitragssatz selbst fest. Formel für Ihr Budgetvor RSA: individueller Beitragssatz der Kasse bezogen auf das Durchschnittseinkommen aller Versicherten bei allen Kassen * Anzahl der Versicherten bei der eigenen Kasse. Ein Finanzausgleich ist nicht mehr nötig - ein Risikostrukturausgleich (RSA) jedoch weiterhin.
- Keine Beitragsbemessungsgrenzen.
- Abschaffung der Familienmitversicherung bei der Krankenversicherung und der Hinterbliebenenversorgung bei der Rentenversicherung
- Höhere Beschäftigungsquote - Vollbeschäftigung
- Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Diese werden genau definiert und laufend gegenüber dem Staat abgerechnet. Damit gilt: Wer anschafft bezahlt auch.
- Lösen der demografischen Herausforderungen
- Aufbau eines Kapitalstocks bei der Kranken- und Pflegeversicherung zur Absicherung der demografischen Lasten.