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Variabler Beitragssatz bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

1.    Beitragsatz kann bis auf 120 % des Regelsatzes steigen, wenn die aufgelaufenen Krankheitskosten geteilt durch das Lebensalter über gewisse Schwellenwerte steigen.

2.    Beitragsatz kann bis auf 70 % des Regelsatzes fallen, wenn gewisse Indikatoren (./. 5 %-Punkte je Indikator) gegeben sind und regelmäßig freiwillig überprüft werden.

Normaler Blutdruck

Normales Körpergewicht

Kein Drogenmissbrauch (Nichtraucher, Alkohol, etc.)

Normale Rückenstützmuskulatur (Messung über z.B. FPZ-Konzept)

Normale Leistungsfähigkeit (Messung über Leistungstest)

Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen