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Variabler Beitragssatz bei der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV)
1.
Beitragsatz
kann bis auf 120 % des Regelsatzes steigen, wenn die aufgelaufenen
Krankheitskosten geteilt durch das Lebensalter über gewisse Schwellenwerte
steigen. 2. Beitragsatz kann bis auf 70 % des Regelsatzes fallen, wenn gewisse Indikatoren (./. 5 %-Punkte je Indikator) gegeben sind und regelmäßig freiwillig überprüft werden.
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